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  • Heinrich-Heine-Schule

Was ist, wenn?!? 3 Tage in Folge über 165?!?

Liebe Eltern, das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) tritt ab heute in Kraft. Über die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage auf unseren Schulbetrieb und die damit verbundenen Vorbereitungen möchte ich Sie kurz informieren. Auszug aus der SchulMail vom MSB vom 22.04.2021: - „Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt.“ - „Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.“ - „Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.“ - „Für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die (…) 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“ Da es bei den derzeitigen Inzidenzwerten für Düsseldorf ab Mitte nächster Woche zu einer Schulschließung kommen könnte, bitte ich vorbereitend Folgendes zu beachten: - Ihr Kind soll bitte immer die Schulmaterialien in seiner Schultasche mit sich führen und nichtin der Schule im Fach ablegen. Die Lehrkräfte unterstützen diese Maßnahme insbesondere, wenn bereits zwei Tage in Folge über dem Wert von 165 liegen. - Bei einer Schulschließung werden Sie wie bisher im Distanzlernen von Ihren Klassenlehrkräften begleitet und mit den Lernaufgaben versorgt. - Eine Notbetreuung findet auch während der Schulschließung statt. Allerdings werden wir nur Ihr Kind in die Notbetreuung aufnehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Bereich nicht ermöglicht werden kann. Die Kinder, die bisher in der Notbetreuung angemeldet sind, behalten diesen Platz vorbehaltlich der räumlichen und personellen Ressourcen und weitere Vorgaben durch die Ministerien. Bei Neuanträgen benötige ich warum, an welchen Tagen und für welche Uhrzeiten Sie zwingend einen Betreuungsplatz bei Schulschließung bräuchten. - Wir werden Sie so zeitnah wie möglich per Mail über eine bevorstehende Schulschließung informieren. Seien Sie bitte weiterhin gut und schnell per Mail erreichbar und informieren sich aktiv auch über unsere Webseite: www.heinrichheine-grundschule.de In der Hoffnung, dass es nicht zu einer erneuten Schulschließung kommt und wir wenigstens den Wechselunterricht zuverlässig in den nächsten Wochen durchführen können, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit und Durchhaltevermögen. Mit freundlichen Grüßen Britta Kuhlen -Rektorin-




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