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  • Heinrich-Heine-Schule

Schulmail ist eingetroffen

Liebe Familien der Heinrich - Heine - Grundschule!


Herr Staatssekretär Richter hat soeben eine Schulmail an alle Schulleitungen versandt. Die Inhalte sind Ihnen bereits seit gestern bekannt.

Die Schulen bleiben bis 12.02.2021 geschlossen. Unsere Schule startet voraussichtlich am 16.02.2021 wieder mit dem Unterricht. In welcher genauen Form dieser stattfinden darf, wird uns noch konkreter mitgeteilt. Die wichtigsten Inhalte der Schulmail finden Sie untenstehend.


Über diesen Link gelangen Sie auf die Webseite des Ministeriums zur kompletten Schulmail.

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/28012021-informationen-zum-schulbetrieb-vom-1-bis-zum


An dieser Stelle finden Sie die vorhergehende Pressemitteillung.



Mit freundlichen Grüßen

Britta Kuhlen



"Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts


Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).

Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.



Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.


Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.


Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot

für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.

....

Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schuleunter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.

Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden.

Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.

Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).



Weiteres Verfahren und weitere Informationen

Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, Sie rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und möglichst auf der Grundlage weiterer Vereinbarungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung zu informieren. Insbesondere wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. Februar 2021 und zu Regelungen und Entscheidungen zu Prüfungen und Abschlüssen auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. Januar 2021 werde ich Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen."


Absender Stastsekretär Richter





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